Nachfolgend wird ein typisches Beispiel für die Gesamtkosten eines Kfz-Pfandkredits einschließlich aller Gebühren aufgezeigt. Für die Berechnung der Laufzeit ist der Tag des Abschlusses des Pfandvertrages maßgeblich.
Beispiel für einen typischen Kfz-Pfandkredit!
Ihr Fahrzeug bleibt als Sicherheit für das ausgezahlte Darlehen im KFZ-Pfandhaus stehen.
Kosten für ein Darlehen von 5.000 € mit einer Laufzeit von 3 Monaten.
Darlehenssumme | 5.000 € |
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Zinsen pro Monat 1% | 50 € |
Vergütung pro Monat 3% (inkl. 16% MwSt.) | 150 € |
Standgebühr pro Monat für einen Pkw(inkl. 16% MwSt.) | 90 € |
Kosten pro Monat (effektiver Zinssatz) | 290 € (5,8%) |
Gesamtkosten nach 3 Monaten (effektiver Zinssatz) | 870 € (17,4%) |
maximaler effektiver Jahreszins | 69,6% |
Gesamtschuld nach 3 Monaten | 5.870 € |
Mindest- und Höchstzeitraum für die Rückzahlung beträgt 3 Monate
Der Pfandkreditvertrag hat eine gesetzliche Vertragslaufzeit von 3 Monaten (§ 5 Abs. 1 PfandlV). Die Verwertung des Pfandguts darf nach Eintritt der Fälligkeit frühestens nach einem weiteren Monat erfolgen (§ 9 Abs. 1 PfandlV). Es entstehen keine weiteren Kosten für den Darlehensnehmer, alle Kosten werden aus dem Versteigerungserlös beglichen. Bei Überschuss aus der Versteigerung erhält der Pfandnehmer den Mehrerlös.
Siehe auch: Pfandleiherverordnung – PfandlV
Eine Teilrückzahlung des Darlehens ist grundsätzlich nicht möglich. Wir sind gesetzlich verpflichtet das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten (§ 9 Abs. 2 S.1 PfandlV). Individualabreden haben Vorrang, in diesem Falle findet der § 9 Abs. 2 S.1 PfandlV keine Anwendung.
Maximaler effektiver Jahreszins
In dem maximalen effektiven Jahreszins sind der Zinssatz, die Gebühren und alle sonstigen in einem Jahr anfallenden Kosten einbezogen. Die Kosten eines Pfandkredits setzen sich aus dem gesetzlichem monatlichen Zinssatz vom 1% (max. Jahreszins 12%; § 10 Abs. 1 Nr. 1 PfandlV), der monatlichen Vergütung von 3% (max. Jahresvergütung 36%) inkl. MwSt. und der monatlichen Standgebühr ja nach Fahrzeugart zwischen 60 und 150 Euro (max. jährliche Standgebühr 1.800 Euro inkl. MwSt.) zusammen.
Standgebühr
Die Standgebühr richtet sich nach der Größe des jeweiligen Fahrzeugs.
Fahrzeug | Standgebühr pro Monat |
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Motorrad | 60,00 € |
Pkw | 90,00 € |
Lkw | 150,00 € |